BEG-Heizungsförderung
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (Heizungsgesetz)
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz verändert das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend und soll künftig auch offiziell den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz tragen.
Ab dem 21.07.2026 gelten demnach bei der BEG-Heizungsförderung neue Regeln.
Die Grundförderung bleibt zwar bei 30%, aber die Förderung wird stärker nach Einkommen gestaffelt, der frühere Technikbonus entfällt und für Familien gibt es einen neuen Zuschlag.
-
Muss ich meine alte Heizung jetzt austauschen?
Nein. Es besteht derzeit keine generelle Pflicht, eine bestehende Heizung allein aufgrund der neuen Förderbedingungen auszutauschen.
-
Kann ich noch eine Öl- oder Gasheizung einbauen lassen?
Grundsätzlich ist dies weiterhin möglich. Allerdings entsprechen solche Systeme nicht dem Förderfokus und unterliegen den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien vorsieht.
-
Bekomme ich eine staatliche Förderung?
Ja, sofern Sie sich für eine förderfähige, klimafreundliche Heizungsanlage entscheiden und die aktuellen Voraussetzungen erfüllen.
-
Kann ich mit dem Heizungstausch beginnen, bevor ich die Förderung beantrage?
Nein. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zudem ist in der Regel ein Vertrag mit entsprechender Förderklausel erforderlich.
-
Kann ich mit der Förderung sicher rechnen?
Eine Förderung ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht automatisch garantiert. Voraussetzung ist die vollständige Einhaltung aller Förderbedingungen sowie eine fristgerechte Antragstellung.
Weitere Informationen finden Sie hier: KfW Heizungsförderung
